WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht


Unternehmensrecht

Der Begriff des Unternehmensrechts ist gesetzlich nicht definiert. Weder gibt es eine Gesamtkodifikation des Unternehmensrechts, noch hat der Gesetzgeber diesen Begriff bisher trennscharf verwendet.

Das Unternehmensrecht beschäftigt sich mit denjenigen Rechtsmaterien, die für die institutionelle Ordnung und den Leistungsaustausch von Unternehmen bedeutsam sind. Hiervon sind insbesondere das Handels-, Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht umfasst.

Tätigkeit des Instituts

Die Abteilung für Unternehmensrecht vertritt das Querschnittsfach des Unternehmensrechts in Lehre und Forschung. Es befasst sich dabei mit sämtlichen Teilbereichen des deutschen, europäischen und internationalen Unternehmensrechts.

Aufgrund der stetig wachsenden Komplexität dieser Rechtsmaterie besteht ein hoher Bedarf an interdisziplinärer und internationaler Kompetenz, den das Institut liefert. Besonderer Wert wird dabei auf den regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Unternehmen, Kanzleien, Verbänden und der Judikative gelegt.

Es trägt ferner durch Vorträge, Konferenzen, Gutachten und andere Aktivitäten zur Entwicklung des Unternehmensrechts bei. Ziel ist es, die praxisorientierte Forschung und Lehre stetig fortzuentwickeln.

Das Institut betreibt dabei insbesondere die folgenden Aktivitäten:

Forschung

  • Forschung mit praktischen Implikationen für das Unternehmensrecht. Hierbei werden insbesondere betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Expertise miteinander verknüpft.
  • Schwerpunkt sind u.a. das Recht der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung), die Corporate Governance, Mergers & Acquisitions und Umstrukturierung / Reorganisation / Sanierung
  • Forschung zu wirtschaftlichen Folgen rechtlicher Aspekte.

Entwicklung

  • Entwicklung von Fortbildungsprogrammen für Unternehmensjuristen und Organmitglieder von Unternehmen.
  • Beratung von staatlichen Stellen auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene bei der Entwicklung des Unternehmensrechts und der zugehörigen Gesetzgebung.
  • Beratung von Unternehmen, Verbänden und Kammern.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Halten von Vorträgen, Erstellung von Stellungnahmen und Vorantreiben von Initiativen im Bereich des Unternehmensrechts.
  • Internationale Zusammenarbeit mit Institutionen und anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowohl im Bereich der Forschung als auch in der Lehre.