WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht


Abteilungen

Das Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht wurde auf Initiative von Prof. Dr. Daniel Graewe im Jahr 2016 an der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft gegründet. Im Jahr 2022 ist es an die HSBA Hamburg School of Business Administration gewechselt.

Anfänglich verfügte das Institut noch über keine diversifizierte Binnenstruktur und konzentrierte sich auf anwendungsnahe Forschung in den Kernbereichen der Lehre, insb. dem Wirtschaftsprivatrecht, also neben dem allgemeinen Zivilrecht insb. dem Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Schnell kam das Recht der Sanierung und Restrukturierung hinzu, sowie die rechtlichen Besonderheiten von Start Ups und Venture Capital, später auch das Wirtschaftsstrafrecht. Im Jahr 2018 folgte dann eine Fokussierung auf das Unternehmensrecht.

Zum 1. Januar 2020 nahm das Institut im Rahmen einer Fusion ihr Schwesterinstitut für Compliance im Mittelstand (IfCiM) auf und gliederte sich in Abteilungen um. Die vormalige Institutsfokussierung auf das Unternehmensrecht wurde in einer Abteilung konzentriert und das vormalige IfCiM in einer weiteren Abteilung für Compliance organisiert.

Zum 1. April 2022 wechselte das Institut dann zur HSBA Hamburg School of Business Administration. An der wirtschaftsnahen Hochschule im Herzen Hamburgs mit besten Beziehungen zur Hamburger Wirtschaft bestanden und bestehen beste Voraussetzungen, damit sich das Institut weiterentwickeln und auf seine neuen Fokusbereiche Environment, Social & Governance sowie Unternehmensrecht konzentrieren kann.

I. Abteilung: Environment, Social & Governance

Allein in den letzten vier Jahren wurden in der EU und in Deutschland über 170 neue Regulierungen im Bereich „ESG“ geschaffen – damit ist das breite Themenfeld der Nachhaltigkeit einer der Fokusbereiche des Gesetzgebers. Unternehmen haben es dabei allerdings zunehmend schwer, die zahlreichen Novellen und Vorgaben zu verfolgen und fachgerecht umzusetzen.

Die Abteilung I. des Instituts fokussiert sich in seiner Tätigkeit vor diesem Hintergrund darauf, das weite und komplexe Feld Nachhaltigkeit für Unternehmen zugänglich und operativ umsetzbar zu machen. Egal ob es das Risikomanagement, Finanzierungsmöglichkeiten, Haftungsgefahren für das Management oder „New Work“ betrifft.

II. Abteilung: Unternehmensrecht

Die "ältere" Abteilung des Instituts forscht in der gesamten Breite der Querschnittsmaterie des Unternehmensrechts. Dazu zählen insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht der Führungskräfte und Organmitglieder, die klassische Corporate Governance, Mergers & Acquisitions, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, sowie Rechtsfragen im Zusammenhang mit neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen in diesen Bereichen.

Das Ziel ist es, qualitativ hochwertige Lehre und Forschung bei gleichzeitig hohem Praxisbezug zu verwirklichen.

Aktivitäten

Mehr Informationen zu den Aktivitäten der einzelnen Abteilungen finden Sie in der Rubrik Forschung.