WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht


Zertifizierungen

Lebenslanges Lernen und stetige Weiterqualifikation gehören heute zu den Eckpfeilern einer verantwortungsvollen beruflichen Tätigkeit.

Nicht nur, weil man so auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis bleiben, sondern auch, weil dadurch das Risiko einer – wenn auch nur unbeabsichtigten – Pflichtverletzung und einer damit einhergehenden Haftung wesentlich gesenkt werden kann.

Die berufliche Weiterqualifikation eröffnet aber nicht nur neue Optionen in Ihrer gegenwärtigen Position, sondern bleibt Ihnen als höchstpersönliche Leistung - auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers - erhalten und macht Sie insofern auch für neue Arbeitgeber interessant.

Das Angebot an Lehrgängen ist dabei allerdings genauso unübersichtlich was die Quantität, aber auch was die Qualität angeht. Das Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht als unabhängiges wissenschaftliches Institut bemüht sich daher darum, die notwendigen qualitativen Anforderungen an berufsbegleitende Lehrgänge auf Antrag zu erfassen und zu bewerten. So erhalten Lehrgangsanbieter die Möglichkeit, ihre Angebote von einer neutralen dritten Instanz, die sowohl inhaltlich, als auch didaktisch über umfangreiche Erfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet verfügt, zertifizieren zu lassen.

Das Institut prüft das zugrundeliegende Lehrgangskonzept und -programm, sowie die Qualifikation der Dozenten. Dies geschieht im Rahmen der sog. grundsätzlichen Eignungsfeststellung des Lehrgangs. Neben dieser Eignungsfeststellung erfolgt zudem eine Prüfung, ob die jeweiligen Antragsteller den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und die Abschlussprüfungen das notwendige fachliche Niveau vorweisen. Dies geschieht durch ein vom Institut eingesetzten, unabhängigen Fachbeirat, der aus drei Personen besteht, wobei jeweils zwei Personen in dem zu prüfenden Fachgebiet über eine besondere wissenschaftliche und/oder praktische Erfahrung verfügen müssen. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung verleiht das Institut dem Antragsteller den beantragten Titel gem. der Lehrgangsrichtlinien.

Kontakt & Beratung

Wir beraten Sie gerne persönlich zu einer Zertifizierung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

+49 40 8090319-116

+49 40 8090319-150

info@wire-institut.de

Zertifikatslehrgänge

Das WIRE Institut bietet derzeit vier Zertifikatslehrgänge an:

Überblick

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. So fasst die Abgabenordnung die Gemeinnützigkeit grob zusammen. Damit lässt sich aber mitnichten auf einen übersichtlichen und unproblematischen Rechtsbereich schlussfolgern. Der sog. „dritte Sektor“ stellt sich vielmehr als eine ganz erhebliche volkswirtschaftliche Säule dar, die nicht nur hunderttausende Jobs sichert, sondern auch in allen Bereichen des täglichen Lebens – und auch Wirtschaftslebens – vorhanden ist und ein spezifisches Knowhow erfordert. Angefangen von Fragen des Fundraising, über Organisationsdesign bis hin zur Rechnungslegung erstrecken sich die Ausläufer des Gemeinnützigkeitsrechts. Beratung in diesem Rechtsbereich verlangt von den Akteuren dabei ein besonderes Augenmerk auf strategische Entwicklungen, nachhaltiges Wirtschaften und eine enge Beziehung zur Finanzverwaltung. Mit dem Zertifikatslehrgang Gemeinnützigkeitsrecht erhalten Sie das notwendige Wissen und die praktischen Fertigkeiten, um in allen wichtigen Situationen beratend den richtigen Weg weisen zu können.

Inhalte

Der Inhalt des Lehrgangs muss mindestens folgende Bereiche umfassen:

  • Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
  • Gewinnermittlung und Rechnungslegung
  • Einzelne Steuerarten jenseits des Ertragsteuerrechts
  • Drei Wahlpflichtkurse
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Überblick

Die Restrukturierung & Sanierung hat sich inzwischen zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt. War es früher die Konkursordnung, die regelte, wie ein insolventes Unternehmen möglichst gläubigerfreundlich abgewickelt wird, so hat sich nun die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein funktionierendes Unternehmen für die Volkswirtschaft sehr viel vorteilhafter ist, als eine möglichst gut liquidierte Gesellschaft. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und mit dem StaRUG und der Insolvenzordnung bereits in weit vorgelagerten Unternehmenskrise die Möglichkeit geschaffen, mit spezifischen Instrumenten einen Turnaround zu versuchen. Angefangen von der Sanierungsmoderation bis zum Schutzschirmverfahren bieten sich heute zahlreiche Möglichkeiten, ein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Mit der Vielzahl an Möglichkeiten geht allerdings auch eine zunehmende Komplexität einher. Hier setzt der Zertifikatslehrgang Restrukturierung & Sanierung an und bietet ein Instrument, diese Komplexität sicher zu beherrschen.

Inhalte

Der Inhalt des Lehrgangs muss mindestens folgende Bereiche umfassen:

  • Rechtlicher Rahmen und betriebs- und finanzwirtschaftliche Sanierung
  • Treuhand und Distressed M&A
  • Sanierung im gerichtlichen Verfahren
  • Steuern und Liquiditätsplanung in Krise und Insolvenz
  • Haftung und Anfechtung
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Überblick

Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist der Mittelstand. Und der ist im Wesentlichen geprägt von Familienunternehmen. Damit stellt sich zahlreichen Unternehmen zwangsläufig früher oder später die Frage nach der Unternehmensnachfolge, also wie das Unternehmen weitergegeben werden kann. Dies kann an die nächste Generation erfolgen, oder aber an Dritte übergeben werden. Es ist allerdings egal, welche der Varianten gewählt wird, immer hat eine solche Maßnahme zahlreiche und weitreichende Implikationen, die miteinander verwoben sind: Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht spielen eine besondere Rolle, aber auch das „Fingerspitzengefühl“, das man braucht, um mit Unternehmerfamilien und deren komplexen Strukturen und Befindlichkeiten umzugehen. Diesen multidimensionalen Herausforderungen nimmt sich der Zertifikatslehrgang Unternehmensnachfolge an und bietet dem Absolventen das notwendige Rüstzeug, um Unternehmensnachfolgen erfolgreich zu beraten.

Inhalte

Der Inhalt des Lehrgangs muss mindestens folgende Bereiche umfassen:

  • Mandat und Strategie
  • Erb- und Familienrecht
  • Ökonomische Grundlagen
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Zwei Wahlpflichtkurse
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Überblick

Kryptowährungen und Crypto-Assets sind aus der modernen Wirtschaftswelt nicht mehr wegzudenken. So interessant das Thema für den Vermögensaufbau und die Vermögensverwaltung auch ist, so unbekannt sind die steuerlichen Implikationen dieser neuartigen Werte. Der Lehrgang "Kryptowerte und Steuern" vermittelt nicht nur die steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Anknüpfungspunkte bei Sachverhalten mit Bitcoin (BTC), Ether (ETH), Non-Fungible Tokens (NFTs) oder Decentralized Finance (DeFi), sondern bietet auch eine Basis für einen umfassenden Zugang zu den technologischen Grundlagen. Damit wird es möglich, aus steuerrechtlicher Sicht Crypto-Asset-Fälle fachkundig einzuordnen.

Inhalte

Der Inhalt des Lehrgangs muss mindestens folgende Bereiche umfassen:

  • Blockchain- und Krypto-Assets-Basics
  • Steuerliche Behandlung von Krypto-Assets im Betriebsvermögen
  • Steuerliche Behandlung von Krypto-Assets im Privatvermögen
  • Crypto (Tax) Crime
  • Ermittlungsansätze der Behörden und Crypto-Asset-Recovery
  • Crypto Tax Compliance
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Voraussetzungen

Zertifizierung und Re-Zertifizierung sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft:

  • Erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Teil des Zertifikatslehrgangs
  • Bestehen aller Abschlussprüfungen
  • Eine mindestens zweijährige (Lehrgang Krypto: einjährige) Tätigkeit auf dem Fachgebiet (Nachweis); bei Berufseinsteigern ist dies bei der ersten Rezertifizierung nachzuweisen
  • Um die Qualität der Weiterbildung und einen aktuellen Wissensstand der Teilnehmer sicherzustellen, hat jede Zertifizierung eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.
  • Nach Ablauf dieser Periode darf der verliehene Titel nicht mehr, oder nur mit Jahresangabe des Ablaufs, weitergeführt werden, es sei denn, der Teilnehmer hat sich rezertifiziert.
  • Die Rezertifizierung kann durch den Nachweis des Besuchs geeigneter Fortbildungsveranstaltungen erlangt werden.

Gebühren

Alle Gebühren können als Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

EUR
395,00

Gebühr für den erstmaligen Antrag auf Zertifizierung

EUR
195,00

Gebühr für jeden weiteren Antrag auf Zertifizierung

Logo-Verwendung

Sobald Sie einen Zertifikatslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und als Berater oder Beraterin vom Institut zertifiziert wurden, dürfen Sie das entsprechende Logo Ihrer Wahl für den Zeitraum der Zertifizierung (derzeit zwei Jahre) unentgeltlich nutzen. Das Institut wird Ihnen das entsprechende Logo per E-Mail zur Verfügung stellen.