WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht


Environment, Social & Governance

Umwelt- und Sozialstandards sowie Regelungen zur Leitung und Kontrolle von Unternehmen (ESG) sind Regulierungszentrum und Gefahrenquelle zugleich.

Ganz besonders für die Wirtschaft, denn hier werden die Größenordnungen der ökonomischen Freiheitsgrade festgelegt, binnen dieser die wirtschaftlichen Akteure handeln können. Dabei ist seit Jahrzehnten zu beobachten, dass die durch die Politik gesetzten wirtschaftsrechtlichen Regelungen immer komplizierter und engmaschiger werden.

Tätigkeit des Instituts

Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung für ESG ist die Frage, wie für die Wirtschaft relevantes Recht in den Bereichen Environment, Social & Governance politisch gestaltet werden kann und sollte. Dazu untersuchen wir das bestehende Recht, unterziehen es einer kritischen Würdigung, machen rechtspolitische Verbesserungsvorschläge wo Lücken, Änderungsbedarf oder Überregulierung bestehen. Gleichzeitig sind wir wichtiger Sparringspartner bei der Umsetzung im Unternehmen.

Wir begleiten ferner wissenschaftlich Gesetzgebungsprozesse für die betreffenden wirtschaftlich relevanten Rechtsmaterien vom juristischen und wirtschaftlichen Standpunkt aus. Unser Ansatz vereint neben der Interdisziplinarität eine praxisnahe Grundausrichtung mit einer starken theoretischen Basis.

Darüber hinaus fördern wir den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft, um bestmögliche Ergebnisse von Gesetzgebungsprozessen zu erreichen.

Das Institut betreibt dabei insbesondere die folgenden Aktivitäten:

Forschung

  • Interdisziplinäre Forschung mit praktischen Implikationen bei Gesetzesänderungen. Hierbei werden insbesondere betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Expertise miteinander verknüpft.
  • Forschung zu wirtschaftlichen Folgen rechtlicher Aspekte.

Entwicklung

  • Entwicklung von Vorschlägen für Gesetzesänderungen und gesetzlichen Neuregelungen.
  • Beratung von staatlichen Stellen auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene bei der Einführung neuer bzw. Änderung bestehender Gesetze.
  • Beratung von Unternehmen, Verbänden und Kammern bei der Begleitung von Gesetzgebungsprozessen (Änderungen und Neuregelungen) und der praktischen Umsetzung.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Regelmäßige Veranstaltungen zu Themen von ESG (Symposien, Podiumsdiskussionen, Vorträge).
  • Veröffentlichung von Gutachten und Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen und Gesetzesänderungen.
  • Deutschland- und europaweite Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und politischen Institutionen und anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen.